Diversity-gerechte Personalgewinnung und -Auswahl
Wie und wo kann mit Hilfe des Personalmarketings um vielfältiges Personal geworben werden? Wie können Stellenausschreibungen formuliert sein, um vielfältiges Personal anzusprechen? Und welche diversityrelevanten Verfahrens- und Beurteilungsfehler kann es in strukturierten Auswahlverfahren geben? Die vorliegende Handreichung gibt auf diese und weitere Fragen rund um das Thema Diversity in der Personalgewinnung und -auswahl Antworten.
Die Berliner Verwaltung ist durch Gesetze, Programme und entsprechende Selbstverpflichtungen daran gebunden, Chancengleichheit sicherzustellen, gegen Diskriminierungen vorzugehen und Vielfalt zu fördern. Jenseits der juristischen und gesellschaftspolitischen Verpflichtungen gewinnt der aktive Umgang mit Vielfalt auch aus einer ökonomischen Perspektive zunehmend an Bedeutung.
Die Berliner Verwaltung steht vor der großen Aufgabe, in den nächsten Jahren verstärkt neues Personal gewinnen zu müssen. Dabei befindet sie sich in Konkurrenz mit anderen großen öffentlichen Arbeitgebern. Sie muss sich daher als attraktive Arbeitgeberin präsentieren und neue Zielgruppen für die Anwerbung erschließen. Darin liegt eine große Chance: Die Zusammensetzung der Verwaltung kann in den nächsten Jahren deutlich diverser werden.
Darüber hinaus kann bereits bei der Einstellung und Ausbildung verstärkt darauf geachtet werden, diversitykompetente oder zumindest für Diversity offene neue Mitarbeitende zu gewinnen. Ziel der vorliegenden Handreichung ist die Zusammenstellung von Informationen und Praxisbeispielen, um die Personalbereiche in der Berliner Verwaltung bei der Berücksichtigung von Vielfalt zu unterstützen.
Die Handreichung wurde unter Einbeziehung und fachlicher Diskussion von Personalerinnen und Personalern aus Bezirks- und Senatsverwaltungen, der Abteilung Landespersonal sowie der für Chancengleichheit zuständigen Stellen auf Senatsebene von BQN Berlin erstellt. Wir danken allen Kolleginnen und Kollegen für ihre wertvollen Anregungen!
Die vorliegende Handreichung ist die Umsetzung einer Maßnahme aus dem Diversity-Landesprogramm (Maßnahme 8.1). Das Diversity-Landesprogramm hat der Berliner Senat am 08.09.2020 beschlossen (Drucksache 18/3015). Es enthält insgesamt 37 Maßnahmen, die in einem Zeitraum von 3 Jahren nach Beschluss umgesetzt werden sollen. Im Anschluss an die Umsetzung wird das Programm evaluiert und weiterentwickelt.