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Neuigkeit
23. Juli 2024

Workshop zu LADG Beschwerdestellen

Letzten Donnerstag hat die Fachstelle DOKE von BQN – Zentrum für Diversitätskompetenz einen Workshop zum Thema „Einführung in die Arbeit von LADG-Beschwerdestellen“ durchgeführt. Der Workshop fand mit 19 Teilnehmenden aus unterschiedlichen Organisationen statt: Senats- und Bezirksverwaltungen, nachgeordneten Behörden, Universitäten sowie Unternehmen mit Landesbeteiligung. 

Neben fachlichem Input, Austausch und der Arbeit mit Fallbeispielen, die ausführlich diskutiert wurden, haben wir Folgendes mitgenommen:

  • Bedarf nach Vernetzung von LADG-Beschwerdestellen ist hoch: Sehr schön, war es zu erleben, dass eine teilnehmende Person eine Vernetzung zwischen den Teilnehmenden vorgeschlagen hat, dem einige Teilnehmende gefolgt sind. Wir begrüßen diese Eigeninitiative und gleichzeitig sehen wir dringenden Handlungsbedarf, regelmäßige Vernetzungsformate zu ermöglichen – die Fachstelle DOKE unterstützt dabei gerne! Bedarf nach Vernetzung und Austausch mit der Ombudsstelle ist erwünscht: Die Rahmendienstvereinbarung zum LADG sieht vor, dass LADG-Beschwerdestellen Bürger*innen auf die Beschwerdemöglichkeit über die Ombudsstelle hinweisen. Beschwerdeverfahren können parallel laufen. Insgesamt waren viele Teilnehmende interessiert an einem Erfahrungsaustausch mit der Ombudsstelle zu Arbeitsweise, Herausforderungen bei der Bearbeitung von Beschwerden und Möglichkeiten der Zusammenarbeit.
  • Wo sind LADG-Beschwerdestellen am besten “anzusiedeln”? Einige LADG-Beschwerdestellen hinterfragten berechtigterweise, warum sie LADG-Beschwerdestelle sind, u.a. aufgrund fehlenden Kontakts zu Bürger*innen und ihrer sonstigen Tätigkeiten, z.B. die Arbeit nach innen. Einige fanden eine Andockung ans Justiziariat sinnvoll. Klar, es braucht eine rechtliche Perspektive, um eine Beschwerde zu bearbeiten, aber eben nicht nur. Eine menschenrechtszentrierte Perspektive, eine diskriminierungskritische Haltung, ein weites Diskriminierungsverständnis sollten das eigentliche Fundament bilden, um über Beschwerden von Bürger*innen zu entscheiden.
  • Ist es sinnvoll, als LADG-Beschwerdestelle auch AGG-Beschwerdestelle zu sein? Einige Teilnehmende sind zuständig für beide Beschwerdestellen. Das ist Praxis in vielen Dienststellen der Verwaltung und gleichzeitig kann diese Praxis hinterfragt werden, da die Beschwerdestellen unterschiedliche Perspektiven mit unterschiedlichen Zwängen und Herausforderungen einnehmen: Nach innen (AGG) und nach außen (LADG). Daher die Frage: Ist es sinnvoller, Beschwerdestellen in den Stellenprofilen anzudocken, die bereits eine Arbeit nach innen oder außen vorsehen?
  • LADG-Beschwerdestellen sind wenig bis gar nicht bekannt bzw. Bürger*innen haben wenig Möglichkeit, die Ansprechperson für LADG-Beschwerden zu finden. Anders als bei der Rahmendienstvereinbarung zum AGG, in der explizit die Bekanntmachung der Beschwerdestelle empfohlen wird, sieht das die Rahmendienstvereinbarung zum LADG nicht vor. Hier sollten Dienststellen noch stärker in die Reflektion ihrer Haltung zu Beschwerden von außen gehen und ihre Kommunikationswege und -kanäle überprüfen.

Grundsätzlich brauchen wir in der gesamten Verwaltung eine Haltung, die Beschwerden als Erfolgsindikator sieht, nicht nur für die Erreichbarkeit der Beschwerdestelle, sondern auch dafür, dass Beschwerden zur Weiterentwicklung / Veränderung der Verwaltung beitragen können. Durch sie werden Diskriminierungen und Handlungsbedarfe sichtbar und Prozesse und Dienstleistungen können verbessert werden!

Als Fachstelle DOKE haben wir spannende Einblicke in die Arbeit der LADG-Beschwerdestellen erhalten und wir bedanken uns bei den Teilnehmenden für das offene Teilen und das anregende Diskutieren.