Schritt für Schritt durch das LADG-Beschwerdeverfahren – Eine Handreichung für LADG-Beschwerdestellen im Land Berlin
Was tun, wenn eine Diskriminierungsbeschwerde nach dem Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) eingeht? Unsere Handreichung richtet sich an Beschäftigte der Berliner Verwaltung, die die Funktion einer LADG-Beschwerdestelle übernehmen oder mit deren Aufbau beauftragt sind. Sie bietet eine praxisnahe Orientierung – von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Abschluss des Verfahrens. Sie zeigt, wie ein Verfahren so gestaltet werden kann, dass Vorgaben berücksichtigt und beschwerdeführenden Personen empathisch, konstruktiv und lernorientiert begegnet werden kann.
Entwickelt wurde die Handreichung von der Fachstelle Diversitätsorientierte Organisations- und Kompetenzentwicklung (DOKE), die Berliner Verwaltungen u.a. zu Beschwerderecht, -strukturen und -verfahren berät. In dieser Arbeit zeigt sich immer wieder: Die Rahmendienstvereinbarung (RDV) zum LADG regelt nicht alles im Detail und lässt Raum für die Ausgestaltung der Vorgaben zum Beschwerdeverfahren, es besteht jedoch Unsicherheit darüber, welche Handlungsspielräume konkret genutzt werden können, um Beschwerdeverfahren diskriminierungssensibel zu gestalten. Die Handreichung setzt genau hier an. Sie ermutigt dazu, Ausgestaltungsmöglichkeiten zu erkennen und verantwortungsvoll zu nutzen – auch ohne juristische Spezialkenntnisse. Ziel ist es, Hemmschwellen abzubauen und Beschwerdestellen in die Lage zu versetzen, strukturiert, transparent und diskriminierungssensibel zu handeln.
Die Handreichung führt Schritt für Schritt durch das LADG-Beschwerdeverfahren und unterstützt dabei, die Regelungen der RDV mit Hilfe von Beispielen und Checklisten in der Praxis handhabbar zu machen. Gerade für Personen ohne juristischen Hintergrund schafft sie Struktur, Klarheit und Sicherheit im Vorgehen. Dabei steht ein zentrales Verständnis im Vordergrund: Das Beschwerdeverfahren dient nicht in erster Linie der arbeits- oder dienstrechtlichen Sanktionierung von Fehlverhalten, sondern der Selbstkorrektur von Verwaltungshandeln und der Entwicklung einer konstruktiven Fehlerkultur. Es eröffnet die Möglichkeit, diskriminierende Routinen, Entscheidungen oder Strukturen zu erkennen und zu verändern – im Sinne einer diskriminierungssensiblen und lernenden Verwaltung.