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Neuigkeit
11. September 2026

Wie wollen die Parteien Demokratie, Teilhabe und Antidiskriminierung stärken?

Wie divers ist der Öffentliche Dienst (ÖD)? Wo können Menschen, die im ÖD Diskriminierung erfahren, unabhängig und niedrigschwellig Beschwerde einlegen? Und wie werden demokratische und antidiskriminierende Strukturen angesichts zunehmender gesellschaftlicher Spannungen und unsicherer Förderbedingungen langfristig abgesichert?

Mit diesen Fragen haben wir uns anlässlich der Wahlen zum Abgeordnetenhaus an vier Parteien gewandt: CDU, Bündnis90/Die Grünen, Die Linke und SPD. In zehn Punkten haben wir konkrete Maßnahmen zur Umsetzung des Partizipationsgesetzes (PartMigG), zur Stärkung des Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG), zur institutionellen Verankerung von Diversity, zur Demokratieförderung, zur Beteiligung der Zivilgesellschaft sowie zur langfristigen Absicherung der Demokratie- und Antidiskriminierungsarbeit abgefragt.

Dabei ging es uns ausdrücklich nicht nur um politische Bekenntnisse. Entscheidend war, wie konkret, verbindlich und strukturell die Parteien ihre Vorhaben ausgestalten: Werden klare Zuständigkeiten benannt? Gibt es verbindliche Ziele und Verfahren? Sind personelle und finanzielle Ressourcen gesichert? Sind Monitoring, Evaluation, Nachsteuerung und Sanktionen vorgesehen? Und werden die Perspektiven derjenigen verbindlich einbezogen, die von Diskriminierung und struktureller Benachteiligung betroffen sind?

Die Antworten zeigen: Die Zustimmung zu Diversität und Antidiskriminierung allein sagt wenig über die politische Tiefe von Veränderungsversprechen aus. Zwischen allgemeinen Absichtserklärungen, konkreten Instrumenten und einer dauerhaft abgesicherten Infrastruktur liegen erhebliche Unterschiede.

Wie wir bewertet haben

Unsere Bewertung orientiert sich an den konkreten Anforderungen der jeweiligen Wahlprüfbausteine. Dabei unterscheiden wir zwischen allgemeinen politischen Zielsetzungen und konkreten Umsetzungszusagen.

Grün erhalten Antworten, die die zentrale Forderung weitgehend aufgreifen und konkrete Maßnahmen oder verbindliche Umsetzungsmechanismen benennen. Gelb bedeutet, dass eine Forderung grundsätzlich aufgegriffen wird, wesentliche Aspekte jedoch offenbleiben oder die Maßnahmen nur teilweise konkretisiert werden. Rot steht für eine fehlende oder der konkreten Forderung widersprechende Position. Grau kennzeichnet Fälle, in denen keine, oder keine ausreichende inhaltliche Antwort vorliegt.

Die CDU hat auf unsere Fragen bislang nicht geantwortet. Ihre Bewertung basiert daher ausschließlich auf den entsprechenden Aussagen ihres Wahlprogramms.

Besonders berücksichtigt haben wir die Verbindlichkeit und Konkretisierung, die strukturelle und rechtliche Verankerung, die personelle und finanzielle Absicherung, Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte für zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Monitoring, Evaluation und Mechanismen zur Nachsteuerung.

Unsere Wahlprüfbausteine

FragenCDUGrüneLinkeSPD
Erhöhung der Partizipation und Einstellung von Menschen mit Migrationsgeschichte im ÖDGrauGrünGrünGelb
Evaluation und Weiter-
entwicklung des Partizipations-gesetzes
GrauGrünGrünRot
Vertretung von Beschäftigten mit Migrationsgeschichte und Ausstattung mit den notwendigen RessourcenGrauGrünGrünRot
Umsetzung der Maßnahmen aus dem Diversity-Landesprogramm 2.0GrauRotGrünRot
Diversity-Beauftragte und Ausstattung mit den notwendigen RessourcenGrauGrauRotGelb
Demokratieförderung als Querschnitts-aufgabe in Organisations-prozessenGrauGrünGrünGrün
Beteiligung zivilgesellschaftlicher Fach- und Community-Organisationen an Gesetzgebung, Geschäftsprozessen und Strategien des Landes BerlinGrauGrünGrünGrün
Ressortübergreifende Senatsstrategie zur Erhöhung des Anteils junger Menschen mit Migrationsgeschichte in Ausbildung und Studium im ÖDGrauGelbGrünGelb
Unabhängige, niedrigschwellige, diskriminierungs-kritische Beschwerdestellen im ÖD, in Schulen und GesundheitseinrichtungenGrauGelbGrünGrün
Sicherung der Förderstruktur im Bereich Demokratie- und AntidiskriminierungsarbeitGrauGelbGelbGrün

1. Repräsentation und institutionelle Veränderung

Eine diversitätsorientierte Verwaltung ist mehr als eine Verwaltung mit einem höheren Anteil von Beschäftigten mit Migrationsgeschichte. Entscheidend ist, ob Strukturen so verändert werden, dass unterschiedliche Perspektiven berücksichtigt, Diskriminierung abgebaut und Zugänge nachhaltig geöffnet werden. Unsere Wahlprüfbausteine nehmen deshalb die Umsetzung des PartMigG, die institutionelle Vertretung von Beschäftigten, die Verankerung von Diversity-Strukturen sowie die Gewinnung von Nachwuchskräften in den Blick.

PartMigG: Von Zielsetzungen zu verbindlicher Umsetzung

Bei der Umsetzung des PartMigG zeigen sich deutliche Unterschiede darin, wie die Parteien aus politischen Zielen konkrete Steuerungsinstrumente machen wollen.

Die SPD kündigt an, die Umsetzung des PartMigG „verbindlicher und überprüfbarer“ zu gestalten und regelmäßige Berichte vorzusehen. Auch verbindliche Ziel- und Maßnahmenplanungen werden genannt. Offen bleibt jedoch, wie diese Ziele konkret ausgestaltet, in Personal- und Organisationsentwicklung integriert und überprüft werden sollen. Insbesondere fehlen konkrete Aussagen zu quantifizierbaren Zielvorgaben, Migrationsgesellschaftliche Kompetenz sowie verbindlichen Beteiligungs- und Kontrollstrukturen. Die SPD greift damit die richtige Richtung auf, bleibt bei der institutionellen Ausgestaltung aber teilweise unkonkret. Auffällig ist, dass die SPD die Unterstützung der Dienststellen bei der PartMigG-Umsetzung einer ‚Leitstelle Diversity‘ zuweist. Die Umsetzung des PartMigG liegt jedoch bei der Beauftragten für Partizipation, Integration und Migration und der Fachstelle PartMigG; Diversity-Strukturen sind der LADS (Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung) zugeordnet. Ob hier eine neue Steuerungsstruktur gemeint ist oder die bestehenden Zuständigkeiten verschoben werden sollen, bleibt offen.

Deutlich konkreter positionieren sich Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke verbindet die Umsetzung des PartMigG mit verbindlicheren Förderplänen, diskriminierungskritischer Personal- und Organisationsentwicklung, einer systematischen Stärkung Migrationsgesellschaftlicher Kompetenz und erweiterten Rechten des Landesbeirats für Partizipation. Entscheidend ist dabei die Verbindung von Personal- und Organisationsentwicklung: Die Umsetzung des PartMigG wird als strukturelle Veränderungsaufgabe der Verwaltung verstanden.

Auch die Grünen setzen auf verbindliche Zielvorgaben, klare Zuständigkeiten, personelle und finanzielle Ressourcen sowie regelmäßiges Monitoring der Förderpläne. Hinzu kommen verbindliche positive Maßnahmen zur Erhöhung der Repräsentation. Ihr Wahlprogramm nennt unter anderem das Ziel, bis 2030 den Anteil von BIPoC und Menschen mit Rassismuserfahrungen im ÖD mindestens auf das Niveau ihres Anteils an der Berliner Bevölkerung zu erhöhen.

Die CDU setzt demgegenüber einen grundsätzlich anderen Schwerpunkt. Sie stellt eine Überarbeitung des PartMigG in Aussicht und begründet dies unter anderem mit verfassungsrechtlichen Anforderungen. Sie betont, dass Migrationsgeschichte bei Einstellungen nicht gegenüber Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung privilegiert werden dürfe. Konkrete Maßnahmen zur Weiterentwicklung der bisherigen Förder- und Umsetzungsstrukturen werden nicht benannt. Aus unserer Sicht greift diese Perspektive deutlich zu kurz. Der Verweis auf Eignung, Befähigung und fachliche Leistung beantwortet nicht die Frage, warum Menschen mit Migrationsgeschichte im öffentlichen Dienst weiterhin unterrepräsentiert sind und welche strukturellen Zugangsbarrieren dabei eine Rolle spielen. Wenn das PartMigG allein unter dem Gesichtspunkt individueller Auswahlentscheidungen betrachtet wird, geraten genau jene strukturellen Bedingungen aus dem Blick, auf die das Gesetz mit Fördermaßnahmen, verbindlichen Zielsetzungen und einer diskriminierungskritischen Personalentwicklung reagieren soll. Aus unserer Sicht geht es deshalb nicht darum, Eignung und Leistung gegen Diversitätsförderung auszuspielen, sondern darum, gleiche Zugangschancen strukturell sicherzustellen und bestehende Benachteiligungen wirksam abzubauen.

Damit zeigt sich bereits bei der Repräsentation ein grundlegender politischer Unterschied: Während Grüne und Linke Repräsentation stärker über verbindliche Ziele, Monitoring und strukturelle Personal- und Organisationsentwicklung steuern wollen, bleibt die SPD in wichtigen Punkten auf der Ebene der Zielsetzung. Die CDU stellt dagegen die Ansätze für proaktive Förderung von Partizipation und Repräsentation grundsätzlich infrage.

Beschäftigtenvertretung: Repräsentation braucht Rechte und Ressourcen

Noch deutlicher wird dieser Unterschied bei der Frage, ob Beschäftigte mit Migrationsgeschichte und/oder Rassismuserfahrungen institutionell vertreten werden sollen.

Die Linke und die Grünen sprechen sich ausdrücklich für eine rechtlich verankerte Interessenvertretung aus. Die Linke orientiert sich dabei am Modell der Frauenvertretungen und fordert entsprechende Befugnisse sowie personelle und materielle Ressourcen. Die Grünen wollen das Personalvertretungsgesetz ergänzen und eine Interessenvertretung für BIPoC und Menschen mit Rassismuserfahrungen mit verbindlichen Beteiligungsrechten und einem wirksamen Mandat schaffen.

Damit wird Repräsentation nicht auf die Frage reduziert, wer eingestellt wird, sondern um die Frage ergänzt, wer innerhalb der Verwaltung Interessen vertreten und Einfluss auf Veränderungsprozesse nehmen kann. Das ist entscheidend, wenn Partizipation über symbolische Beteiligung hinausgehen soll.

Die SPD unterstützt zwar eine stärkere institutionelle Vertretung, bleibt bei der rechtlichen Verankerung jedoch bei einem Prüfauftrag. Eine konkrete gesetzliche Regelung und verbindliche Ausstattung werden nicht zugesagt. Bei der CDU findet sich hierzu keine vergleichbare konkrete Position.

Diversity-Beauftragte: Querschnittsaufgabe braucht Mandat

Ein ähnliches Bild ergibt sich bei der Frage nach Diversity-Beauftragten in den Verwaltungseinheiten. Auffällig ist: Keine Partei greift die konkrete Forderung vollständig und eindeutig auf.

Die SPD signalisiert Offenheit für unabhängige Diversity-Beauftragte und benennt relevante Aufgabenfelder wie Personal, Organisationsentwicklung, Verwaltungsdienstleistungen und Personalvertretung. Rechtliche Verankerung, Unabhängigkeit, Zuständigkeiten und Ausstattung bleiben jedoch offen.

Die Linke fordert eine verbindliche, personell und finanziell ausgestattete Antidiskriminierungs- und Diversity-Struktur in den Senatsverwaltungen, beantwortet die konkrete Forderung nach Diversity-Beauftragten in allen Verwaltungseinheiten aber nicht eindeutig. Auch die Grünen setzen auf eine dauerhafte und verbindliche Verankerung von Antidiskriminierung und Diversity, benennen jedoch keine eindeutige entsprechende Struktur für alle Verwaltungseinheiten.

Hier zeigt sich ein politisch wichtiger Unterschied zwischen Diversity als allgemeiner Querschnittsaufgabe und einer konkret verankerten Funktion mit Mandat, Rechten und Ressourcen. Eine Verwaltung kann die Professionalisierung ihrer Antidiskriminierungs- und Diversity-Strukturen zur Querschnittsaufgabe erklären, ohne damit zu klären, wer tatsächlich Verantwortung trägt, Veränderungsprozesse vorantreibt und bei Zielverfehlungen eingreifen kann. Ohne ein klares Mandat und entsprechende Ressourcen besteht zudem die Gefahr, dass Diversity als Querschnittsaufgabe gegenüber anderen, vermeintlich dringlicheren Verwaltungsaufgaben immer wieder nachrangig behandelt wird. Gerade weil Querschnittsaufgaben viele Zuständigkeiten berühren, braucht es klare Verantwortlichkeiten, Durchsetzungsrechte und eine institutionelle Verankerung, damit Diversity nicht vom politischen Willen einzelner Akteur*innen abhängig bleibt.

Die CDU verfolgt ausdrücklich das Ziel, das „Beauftragtenwesen“ zurückzuführen und keine zusätzliche Verwaltung durch weitere Beauftragte aufzubauen.

Nachwuchs: Repräsentation beginnt vor der Einstellung

Eine nachhaltige Veränderung der Repräsentation im ÖD beginnt nicht erst im Auswahlverfahren. Deshalb haben wir gefragt, wie junge Menschen mit Migrationsgeschichte für Ausbildung, Studium und Beschäftigung im ÖD und in landeseigenen Unternehmen gewonnen werden können.

Hier zeigt insbesondere Die Linke einen umfassenden Ansatz. Ihre Antwort verbindet das PartMigG mit Ausbildungsoffensive, Berufsorientierung, Praktika, gezielter Vermittlung, Bildungsketten und beruflicher Unterstützung für junge Menschen mit Migrations- oder Fluchtgeschichte. Öffentliche Unternehmen, Wissenschaft und Verwaltung werden zusammengedacht. So entsteht eine Kette von Schule über Berufsorientierung und Ausbildung bis zu Einstellung und beruflicher Entwicklung.

Die SPD verfolgt ebenfalls einen breiteren Ansatz. Sie verweist auf die ressortübergreifende Fachkräftestrategie und verbindet diese mit diskriminierungsfreien Auswahlverfahren, gezielter Ansprache, Kooperationen mit Schulen, Hochschulen und Migrant*innenselbstorganisationen (MSO), Mentoring und Berufsorientierung. Auch die Anerkennung vorhandener Qualifikationen wird einbezogen.

Bei den Grünen stehen dagegen insbesondere die Umsetzung des PartMigG, verbindliche positive Maßnahmen, Diversity Monitoring und die Repräsentation von BIPoC und Menschen mit Rassismuserfahrungen im Mittelpunkt. Konkrete Maßnahmen entlang der Bildungs- und Berufsorientierungskette werden weniger deutlich.

Die CDU formuliert mit Integration, Spracherwerb und Arbeitsmarktzugang allgemeine Ziele, legt aber keine vergleichbare ressortübergreifende Strategie für Ausbildung, Berufsorientierung und Übergänge in den ÖD vor.

Die Verbindung von Schule, Berufsorientierung, Ausbildung und Einstellung ist jedoch zentral: Wenn Zugangsbarrieren bereits bei der Berufsorientierung entstehen, können spätere Einstellungsmaßnahmen die Unterrepräsentation nur begrenzt verändern.

2. Antidiskriminierungsstrukturen und Schutz

Eine diversitätsorientierte Verwaltung garantiert noch keinen diskriminierungskritischen Zugang zu staatlichen Dienstleistungen. Entscheidend ist deshalb auch, welche Strukturen Menschen schützen, wenn sie Diskriminierung erfahren, und wie das LADG praktisch umgesetzt und weiterentwickelt wird.

Diversity-Landesprogramm und LADG: Schutz braucht Strukturen

Bei der Weiterentwicklung des Diversity-Landesprogramms und des Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) zeigen sich besonders deutliche Unterschiede.

Die Linke verbindet die Umsetzung des Diversity-Landesprogramms mit einer verbindlichen Verankerung von Antidiskriminierung und Diversity als Querschnittsaufgabe. Genannt werden unter anderem Organisationsentwicklung, Personalentwicklung, Diversity-Kompetenz, Monitoring und Daten sowie verbindliche Maßnahmen und Nachsteuerung. Zugleich fordert sie eine Evaluation und Weiterentwicklung des LADG, die Schließung bestehender Schutzlücken und eine Stärkung der Ombudsstelle – unter anderem durch mehr Personal und erweiterte Befugnisse.

Die Grünen greifen ebenfalls beide Ebenen auf. Für das Diversity-Landesprogramm setzen sie auf eine verbindliche Verankerung von Antidiskriminierung als Querschnittsaufgabe, klare Zuständigkeiten, Monitoring und Berichterstattung sowie die Anpassung von Maßnahmen auf Grundlage der Ergebnisse. Beim LADG sprechen sie sich für eine Evaluation und Weiterentwicklung unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft sowie für eine Stärkung der Ombudsstelle aus. In der konkreten Antwort auf unseren Wahlprüfbaustein bleiben allerdings wesentliche Fragen zur konkreten Ausgestaltung und zu verbindlichen Anpassungsmechanismen offen.

Die SPD nennt im Zusammenhang mit dem Diversity-Landesprogramm unter anderem eine Leitstelle Diversity, die Verwaltungseinheiten bei der Umsetzung unterstützen und Beschäftigte sensibilisieren soll. Auch verbindliche Fortbildungen und die Unterstützung bei der Umsetzung der Rahmendienstvereinbarung werden angesprochen. Beim LADG verweist sie insbesondere auf eine Stärkung der Ombudsstelle und auf den Ausbau von Beratung und Beschwerdestrukturen. Weniger konkret bleibt, welche strukturellen Veränderungen innerhalb der Verwaltung daraus folgen sollen und wie bestehende Schutzlücken identifiziert und geschlossen werden.

Die CDU setzt einen grundsätzlich anderen Schwerpunkt. Ihr Wahlprogramm kündigt eine umfassende Überarbeitung des LADG an und kritisiert insbesondere dessen Anwendung auf die Polizei. Für das Diversity-Landesprogramm finden sich dagegen keine vergleichbar konkreten Aussagen zur strukturellen Weiterentwicklung der Verwaltung.

Die entscheidende Frage ist nicht nur, ob die Parteien das LADG und insbesondere das Diversity-Landesprogramm grundsätzlich befürworten, sondern ob es um punktuelle Verbesserungen bestehender Angebote oder um eine dauerhaft institutionalisierte Infrastruktur mit klaren Zuständigkeiten, Rechten und Ressourcen geht.

Beschwerdestellen: Schutz muss erreichbar sein

Menschen müssen wissen, wohin sie sich wenden können, wenn sie Diskriminierung erfahren, und darauf vertrauen können, dass ihre Beschwerde unabhängig bearbeitet wird.

Die Linke legt hierzu das umfassendste Konzept vor: eine gestärkte und unabhängige LADG-Ombudsstelle, eine unabhängige Beschwerdestelle für Schulen, ergänzende Strukturen an einzelnen Schulen sowie dauerhaft abgesicherte Antidiskriminierungsstrukturen im Gesundheitsbereich. Auch Informationskampagnen und niedrigschwellige Zugänge werden berücksichtigt. Zentrale und dezentrale Strukturen werden damit zusammengedacht.

Die SPD greift ebenfalls mehrere Ebenen auf: die Stärkung der LADG-Ombudsstelle, unabhängige Beschwerdestrukturen an Schulen, Unterstützung der Beschwerdestellen nach § 13 AGG sowie eine einheitlichere Beschwerdestruktur im Gesundheitsbereich.

Bei den Grünen finden sich ebenfalls Ansätze für Ombudsstelle, Schulen sowie weitere Beratungs- und Beschwerdestrukturen. In der Antwort bleiben insbesondere der Gesundheitsbereich sowie die konkrete dezentrale Verankerung und Ausstattung weniger deutlich.

Die CDU setzt demgegenüber auf eine Reduzierung beziehungsweise Zusammenführung bestehender Beauftragten- und Beschwerdestrukturen.

Damit wird ein zentraler Punkt sichtbar: Eine Beschwerdestelle ist nicht allein durch ihre Existenz wirksam. Entscheidend sind Unabhängigkeit, Zugänglichkeit, personelle Ausstattung, Befugnisse und die Frage, ob Betroffene tatsächlich wissen, dass sie sich an sie wenden können.

3. Demokratische Verwaltung und Beteiligung

Eine diskriminierungskritische Verwaltung verändert nicht nur Personalstrukturen und Beschwerdewege. Sie muss auch ihre demokratische Verantwortung wahrnehmen: Wer wird an Entscheidungen beteiligt? Welche Erfahrungen werden als relevantes Wissen anerkannt? Und wie wird überprüft, ob politische Ziele tatsächlich erreicht werden?

Demokratieförderung als staatliche Daueraufgabe

Bei der Demokratieförderung zeigen SPD, Linke und Grüne eine vergleichsweise klare gemeinsame Grundrichtung. Alle drei verstehen Demokratie- und politische Bildungsarbeit nicht ausschließlich als befristete Projektförderung, sondern als langfristige staatliche Aufgabe.

Die SPD verbindet dies insbesondere mit einem Landesdemokratiefördergesetz, einer demokratischen Organisationskultur sowie verbindlicher Sensibilisierung und Fortbildung im ÖD. Auch die Überprüfung von Gesetzen und Verwaltungshandeln auf Diskriminierungsrisiken wird aufgegriffen. Gleichzeitig soll die Zivilgesellschaft langfristig und verlässlich finanziert werden.

Die Linke verbindet Demokratieförderung eng mit Antidiskriminierung und dem Schutz vor extrem rechten und menschenfeindlichen Einstellungen. Vorgesehen sind unter anderem verpflichtende Fortbildungen, Prävention bei Ausbildung und Einstellung sowie eine stärkere Unterstützung zivilgesellschaftlicher Akteur*innen.

Die Grünen nennen ebenfalls verbindliche Bildungs- und Fortbildungsmaßnahmen sowie eine demokratische und diskriminierungskritische Ausrichtung von Ausbildung und Verwaltung. Ihr Ansatz umfasst darüber hinaus Maßnahmen gegen Antifeminismus und für demokratische Resilienz.

Bei der CDU liegt der Schwerpunkt stärker auf Verfassungsschutz und Verfassungstreue. Sie schlägt unter anderem eine „Demokratieklausel“ vor, nach der Organisationen mit verfassungsfeindlicher Ausrichtung von staatlicher Förderung ausgeschlossen werden sollen. Offen bleibt im Wahlprogramm allerdings, wie „verfassungsfeindlich“ konkret definiert und anhand welcher Kriterien und Verfahren dieser Status festgestellt werden soll. Auch wird nicht näher ausgeführt, welche Stelle eine solche Prüfung vornehmen und welche rechtsstaatlichen Prüf- und Rechtsschutzmöglichkeiten dabei gelten sollen. Gerade für zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter Antidiskriminierungsberatungsstellen und Migrant*innenselbstorganisationen, ist diese Konkretisierung relevant, da die Ausgestaltung solcher Fördervoraussetzungen unmittelbare Auswirkungen auf ihre Förderfähigkeit und Handlungssicherheit haben kann.

Damit stehen unterschiedliche Verständnisse demokratischer Verwaltung nebeneinander: Bildung und Organisationsentwicklung, der Aufbau einer starken Zivilgesellschaft oder stärker kontroll- und abgrenzungsorientierte Instrumente.

Zivilgesellschaft: Von Konsultation zu echter Mitwirkung

Bei der Beteiligung zivilgesellschaftlicher und Community-Organisationen zeigen SPD, Linke und Grüne grundsätzlich eine hohe Übereinstimmung. Alle drei erkennen die Bedeutung zivilgesellschaftlicher Expertise an und sprechen sich für frühzeitige und transparente Beteiligung aus.

Die SPD verbindet dies mit verbindlicheren Verfahren, ausreichenden Vorlaufzeiten, Rückkopplung und einer angemessenen Finanzierung von Beteiligung. Die Linke fordert ressortübergreifende Beteiligungsstandards sowie eine stärkere Einbindung migrantischer Selbstorganisationen und Selbstvertretungen. Auch der Landesbeirat für Partizipation soll erweiterte Informations- und Beteiligungsrechte erhalten.

Die Grünen bezeichnen die Beteiligung zivilgesellschaftlicher Expert*innen und Community-Organisationen insbesondere bei der Weiterentwicklung des LADG und zentralen Strategien als verbindlich und unverzichtbar. Ihr Wahlprogramm sieht unter anderem verbindliche Beteiligungsprozesse im Rahmen eines Stadtvertrags vor.

Beteiligungsprozesse der Zivilgesellschaft finden im Bezug auf Partizipation im Programm der CDU keine Nennung.

Entscheidend bleibt jedoch, wie konkret die angekündigte Beteiligung ausgestaltet werden soll. Zwar sprechen SPD, Linke und Grüne von verbindlicher, frühzeitiger und transparenter Beteiligung, in unterschiedlichem Maße bleibt jedoch offen, welche konkreten Rechte, Verfahren und Ressourcen damit verbunden sind. Gerade bei Gesetzgebungsverfahren und strategischen Entscheidungen ist daher relevant, ob Beteiligung über Information und Anhörung hinausgeht und wie verbindlich die eingebrachten Perspektiven in Entscheidungsprozesse einfließen. Für die kommende Legislaturperiode wird es deshalb darauf ankommen, die angekündigten Beteiligungsstandards weiter zu konkretisieren und institutionell abzusichern.

Evaluation: Veränderung braucht Konsequenzen

Die Evaluation des PartMigG ist eng mit seiner institutionellen Umsetzung verbunden. Wenn Förderpläne, Repräsentationsziele und Diversity-Maßnahmen dauerhaft wirken sollen, braucht es eine systematische Überprüfung. Aber Monitoring allein verändert keine Strukturen. Politische Steuerung beginnt dort, wo aus Daten verbindliche Entscheidungen und aus Evaluation konkrete Konsequenzen werden.

Die Grünen formulieren hier einen relativ klaren Steuerungsmechanismus: Diversity Monitoring und regelmäßige Beschäftigtenbefragungen sollen Daten liefern; auf dieser Grundlage sollen Ursachen analysiert und Maßnahmen bei Zielverfehlungen verbindlich angepasst werden. Evaluation wird damit als Teil eines kontinuierlichen Steuerungskreislaufs verstanden.

Auch Die Linke verbindet Datenerhebung, Monitoring, Evaluation und Anpassung. Sie fordert eine bessere Datenbasis, insbesondere zu Rassismus- und Diskriminierungserfahrungen, sowie verbindliche Nachsteuerung bei Zielverfehlungen.

Die SPD befürwortet ebenfalls eine unabhängige Evaluation unter Einbeziehung migrantischer Fach- und Community-Organisationen sowie transparente Berichte an das Abgeordnetenhaus. Weniger klar ist jedoch, welche konkreten Konsequenzen aus den Ergebnissen folgen sollen.

4. Nachhaltige Infrastruktur

Antidiskriminierung und Demokratieförderung hängen schließlich nicht nur von politischen Zielen und Gesetzen ab. Sie brauchen eine Infrastruktur, die dauerhaft handlungsfähig ist. Das betrifft insbesondere Beratungs-, Bildungs- und Empowermentstrukturen sowie die Frage, wie mit auslaufenden oder gekürzten Förderprogrammen umgegangen wird.

Demokratie- und Antidiskriminierungsarbeit braucht Planungssicherheit

Bei der nachhaltigen Förderstruktur zeigen sich erneut unterschiedliche Grade der Konkretisierung. Werden Demokratie und Antidiskriminierung als dauerhaft notwendige öffentliche Aufgaben verstanden oder bleibt ihre Finanzierung von befristeten Projekten und politischen Prioritäten abhängig?

Die SPD formuliert hier den umfassendsten Ansatz. Demokratie, Vielfalt und Antidiskriminierung sollen als dauerhafte politische Aufgaben abgesichert werden. Vorgesehen sind ein Demokratiefördergesetz, mehrjährige und verlässliche Förderung sowie eine stärkere Absicherung der Trägerlandschaft. Besonders relevant ist die Zusage, bei einem Wegfall von ESF+-Mitteln mit Landesmitteln eine verlässliche Ko- beziehungsweise Ersatzfinanzierung zu ermöglichen. Damit reagiert die SPD unmittelbar auf die Unsicherheit bestehender Finanzierungsstrukturen.

Die Linke verfolgt ebenfalls einen strukturellen Ansatz. Antidiskriminierungsarbeit soll Teil einer dauerhaften Demokratie- und Beteiligungsinfrastruktur werden. Vorgesehen sind verbindliche Qualitätskriterien für Förderprogramme, ein Demokratiefördergesetz, langfristige Förderung sowie eine stärkere Absicherung von Fach- und Monitoringstrukturen. Ergänzend werden ein Sozialpartnerpakt und die Berücksichtigung von Tarifsteigerungen genannt.

Die Grünen fordern ebenfalls langfristige Planungssicherheit und eine verlässliche Finanzierung von Beratungs- und Präventionsstrukturen. Bewährte Angebote sollen insbesondere nicht allein aufgrund des Wegfalls von ESF+-Mitteln verloren gehen. In der konkreten Antwort bleiben die Finanzierungsmechanismen jedoch offen.

Die CDU betont die Förderung von Gedenkstätten, Kultureinrichtungen und zivilgesellschaftlichen Strukturen, verbindet dies aber mit stärkerer Kontrolle der Förderfähigkeit. Eine „Demokratieklausel“ soll Organisationen mit verfassungsfeindlicher Ausrichtung von staatlicher Förderung ausschließen.

Von Einzelmaßnahmen zu einer demokratischen Infrastruktur

Über die einzelnen Wahlprüfbausteine hinweg zeigt sich ein übergreifendes Muster: Die abgefragten Maßnahmen sind keine voneinander unabhängigen Einzelprojekte. Sie bilden Teile einer Infrastruktur, die ineinandergreift.

Eine diversitätsorientierte Verwaltung braucht Nachwuchsgewinnung und Berufsorientierung, aber auch diskriminierungskritische Auswahlverfahren und Personalentwicklung. Beschäftigte brauchen institutionelle Vertretungsmöglichkeiten, Verwaltungen Diversity-Kompetenz und klare Zuständigkeiten. Für Menschen, die Diskriminierung erfahren, reichen gesetzliche Schutzansprüche nicht aus, wenn unabhängige und niedrigschwellige Beschwerdestrukturen fehlen. Und demokratische Verwaltung bedeutet auch, dass zivilgesellschaftliche Fach- und Community-Organisationen nicht nur angehört, sondern als politische Akteur*innen an der Gestaltung von Gesetzen, Strategien und Verwaltungsprozessen beteiligt werden.

Denn demokratische Teilhabe endet nicht an der Wahlurne. Gerade Organisationen, die die Perspektiven von Menschen vertreten, die von Diskriminierung und struktureller Benachteiligung betroffen sind, verfügen über spezifisches Wissen und Erfahrungen, die für politische Entscheidungen relevant sind. Damit diese Expertise tatsächlich Wirkung entfalten kann, braucht es verlässliche und transparente Beteiligungsverfahren genau dort, wo politische Mitwirkung gewollt ist, entsprechende Rechte, Ressourcen und Rückkopplungsmöglichkeiten.

Schließlich müssen diese Strukturen evaluiert, weiterentwickelt und dauerhaft finanziert werden. Gerade angesichts zunehmender gesellschaftlicher Spannungen und unsicherer Förderbedingungen entscheidet sich daran, ob Demokratie- und Antidiskriminierungsarbeit dauerhaft handlungsfähig bleibt.

Die Antworten der Parteien unterscheiden sich deshalb nicht nur darin, welche einzelnen Maßnahmen sie befürworten. Der grundlegendere Unterschied liegt darin, welche Rolle sie dem Staat bei der Herstellung von Teilhabe, Schutz und demokratischer Handlungsfähigkeit zuschreiben.

Während Grüne und Linke Antidiskriminierung, Diversität und Beteiligung stärker als strukturelle Veränderungsaufgabe verstehen und dafür verbindliche Ziele, Beteiligungsrechte und institutionelle Strukturen ausbauen wollen, setzt die SPD in vielen Bereichen auf die Weiterentwicklung bestehender Instrumente – mit teilweise noch offenen Fragen zur Verbindlichkeit. Die CDU verfolgt in zentralen Bereichen einen anderen Ansatz: Sie stellt bestehende Strukturen und Förderlogiken teilweise grundsätzlich infrage und setzt stärker auf Begrenzung von Beauftragtenstrukturen sowie Kontrolle und Verfassungstreue.

Für eine demokratische, diskriminierungskritische und diversitätsorientierte Gesellschaft reicht es jedoch nicht, Diversität, Beteiligung und Demokratie politisch zu bekennen. Entscheidend ist, ob aus diesen Bekenntnissen belastbare Strukturen entstehen.

Gerade in einer Zeit, in der gesellschaftliche Polarisierung zunimmt und zivilgesellschaftliche Räume unter Druck geraten, braucht es deshalb mehr als einzelne Projekte und Programme: klare Zuständigkeiten, rechtliche Grundlagen, verbindliche Beteiligungsrechte, unabhängige Beschwerdestrukturen, personelle und finanzielle Ressourcen sowie wirksame Mechanismen für Monitoring, Evaluation und Nachsteuerung und – wo erforderlich – Sanktionen.

Die entscheidende politische Frage lautet damit nicht nur, was Parteien für Diversität, Antidiskrimineirung und Demokratie versprechen. Sie lautet: Sind sie bereit, die dafür notwendige Infrastruktur verbindlich aufzubauen, dauerhaft zu finanzieren und denjenigen tatsächliche politische Teilhabe zu ermöglichen, deren Perspektiven in Verwaltung und Politik bislang strukturell unterrepräsentiert sind?