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Schlagwort: DOKE

Im Spiegel der DOKE-Netzwerkveranstaltung: Eine Selbstreflexion

„Wir sind nach wie vor überwältigt von den inspirierenden Momenten, den neuen Erkenntnissen und den wertvollen Verbindungen, die bei dieser Veranstaltung entstanden sind.“ So lautete unser LinkedIn Post als Rückblick auf Höhepunkte unserer Netzwerkveranstaltung „Diskriminierungskritische Verwaltung Jetzt. Festival der Reflektion – Inspiration – Aktion“ der Fachstelle DOKE zwei Wochen nach der Veranstaltung.

Noch eine Woche später, nach gemeinsamen Debriefings und im Lichte erster Feedbacks von Teilnehmenden können wir die Veranstaltung tiefer und selbstkritischer betrachten.

Als Fachstelle DOKE beraten und begleiten wir Bezirks- und Senatsverwaltungen anlassbezogen und prozessorientiert und unterstützen diese dabei, ihre selbstgewählten Diversity-Ziele umzusetzen.

So haben z.B. im Rahmen einer unserer Aufträge in der Beratungsstelle unsere Kolleginnen Imke Behrends, Marta Gębala und Safa Semsary eine Checkliste zur diskriminierungskritischen Analyse von Veranstaltungen entwickelt.

Inmitten des hektischen Projektalltags gelingt es auch uns in der Fachstelle DOKE nicht immer, die Konzeption und Planung unserer eigenen Veranstaltungen so detailliert an unsere Kriterien und Standards anzupassen. Daher unterziehen wir nun im Anschluss unsere Veranstaltung „Diskriminierungskritische Verwaltung Jetzt. Festival der Reflektion – Inspiration – Aktion“, die am 22. November 2023 im Impact Hub Berlin stattfand, einer Post-Hospitation und Analyse.

 

HOSPITATION – EIN BEGRIFF, DER VIELLEICHT NICHT ALLEN GELÄUFIG IST.

Was genau verstehen wir darunter und wie gehen wir in der Beratung vor, wenn ein Beratungsauftrag darin besteht, eine Veranstaltung zu hospitieren, diskriminierungskritisch zu analysieren und Feedback zu geben besteht? Diese Schritte sind dabei wichtig:

  1. Wir stellen den Auftraggebenden die Aspekte vor, die wir kritisch beobachten und bewerten werden.
  2. Wir beobachten im Tandem entlang einer Checkliste die Veranstaltung und notieren einzeln positive und kritische Beobachtungen zu einer Vielzahl an Indikatoren. Dokumentiert werden dabei unter anderem O-Töne aus der Veranstaltung, um die Bewertung im Nachgang nachvollziehbarer zu machen.
  3. Wir bewerten zuerst einzeln, dann gemeinsam positive sowie kritische Aspekte in der Planung und Umsetzung der hospitierten Veranstaltung und kumulieren die Ergebnisse.
  4. Zuletzt sprechen wir Empfehlungen aus, wie Diskriminierungsrisiken bei zukünftigen Veranstaltungen minimiert werden können.

Es handelt sich also um ein höchst aufwendiges, aber sehr strukturiertes und ergebnisorientiertes Vorgehen, wenn Organisationen Diskriminierungsrisiken identifizieren und minimieren möchten.

Grundvoraussetzungen, die eine Organisation für ein solches gemeinsames Lernen im Rahmen einer externen Hospitation und Analyse durch die Fachstelle DOKE mitbringen sollte, sind:

  • Einblicke in die Praktiken, Abläufe, Verfahren zu geben,
  • Offenheit für Kritik,
  • eine Haltung, dass Diskriminierung vorherrscht und diese identifiziert werden soll,
  • die Fähigkeit, sich eigene Fehler einzugestehen.

Folgende Aspekte werden in einem entsprechenden “Check” beobachtet und überprüft:

  • Atmosphäre
  • Ablauf des Formats
  • (Bild-)Sprache und Verständlichkeit
  • Ansprache und Sichtbarkeit von Personen/Vorbildern mit Marginalisierungserfahrungen
  • Beteiligungsmöglichkeiten der Teilnehmenden
  • Informationen zu good & failed practice im Rahmen des Formats

Üblicherweise präsentieren wir die Ergebnisse unserer Analysen und die daraus resultierenden Empfehlungen in einem anschließenden zweistündigen Feedbackworkshop. Dabei nutzen wir teilweise eine bis zu 50 Folien umfassende Präsentation, die positive und kritische Beobachtungen enthält. Diese sind mit O-Tönen untermauert, die als Grundlage für unsere Beobachtungen und Bewertungen dienen. Darüber hinaus beinhalten die Präsentationen konkrete Empfehlungen für eine zukünftig diskriminierungskritischere Praxis.

Entsprechend dieses Vorgehens möchten wir beispielhaft unsere Veranstaltung anhand des Aspekts „Beteiligung der Teilnehmenden“ unter die Lupe nehmen.

Folgende Indikatoren werden unter diesem Aspekt bewertet:

  • Durch unterschiedliche Methoden, Interaktionen, Frage- und Antwortmöglichkeiten werden Perspektiven und Einschätzungen der Teilnehmenden eingeholt.
  • Rückmeldungen und Beteiligung der Teilnehmenden wird über verschiedene Kanäle/Zugänge/Sinne ermöglicht.
  • Es gibt spezifische Räume, um themen- oder gruppenspezifisch sicherer in den Austausch zu kommen (z.B. nach Themenfeldern und Praxiseinblicken oder – freiwillig – nach Zugehörigkeiten der Teilnehmenden).
  • Teilnehmende haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Fragen werden beantwortet.
  • Teilnehmende können Bedarfe und Bedürfnisse im Vorfeld melden.
  • Die Einladung zum Format erfolgt über verschiedene Kanäle, sodass ein breites, ganzheitliches Einladungsmanagement erfolgt (z.B. social Media, Verteiler, Interessenvertretungen, Communities etc.)
  • Teilnehmende haben im Anschluss an die Veranstaltung die Möglichkeit, Feedback zu geben. Das Verfahren zur Abgabe von Feedback wird während der Veranstaltung angekündigt/erklärt.

Wir dachten, wir hätten die Beteiligung der Teilnehmenden gut be- und durchdacht: Wir hatten uns mit dem Visitenkarten-Run, dem Bingo Spiel, einer LIVE-Auftragsklärung mit anknüpfender Kleingruppenphase, den Whispering Insights, einer Keynote und Performance verschiedene Anlässe, Formate und Methoden überlegt, wie Teilnehmende in den Austausch kommen und gleichzeitig auch Informationen sammeln und Kontakte knüpfen und festhalten können. Die Beteiligung der Teilnehmenden sollte teilweise spielerisch, zwanglos, fast informell möglich sein und ebenso formell in einem festen Austauschformat mit vorheriger Zuordnung und methodisch festgelegtem Vorgehen. Es sollte sowohl aktivierende als auch konsumierende, fokussierende Methoden und Momente geben.

Eine Methodenvielzahl und -vielfalt konnten wir vorweisen, bei genauerem Hinschauen, insbesondere in die Rückmeldungen der Teilnehmenden, hakte es jedoch im Detail:

Die Zeiten für den Austausch waren für viele Teilnehmende zu kurz und die Wechsel der Methoden zu schnell. Zudem war die Präsentation nicht gut lesbar, was eine Beteiligung erschwerte. Auch hatte die räumliche Ausgestaltung mit Säulen einen negativen Einfluss auf die Beteiligung und Orientierung für Teilnehmende genauso wie die zu klein beschrifteten Namensschilder, welches die gezielte Kontaktaufnahme beeinträchtige.

Die Teilnehmenden konnten Praxiseinblicke in bestimmte Organisationen und deren Veränderungsvorhaben gewinnen. Fragen waren willkommen, aber es mangelte an Zeit und Möglichkeiten, sie zu stellen und dazu in den Austausch zu kommen. Die Teilnehmenden konnten im Vorfeld Bedarfe und Bedürfnisse melden; diese fanden zwar Berücksichtigung und gleichzeitig war die Überprüfung der Barrierefreiheit im Sinne von Sichtfeldern, Akustik und Lesbarkeit unsererseits unzureichend.

So überwältigt, inspiriert und zufrieden wir und auch unsere Gäst*innen mit der Veranstaltung sind und sein dürfen, nehmen wir doch auch aus eigenen Beobachtungen und dem wichtigen kritischen Feedback der Teilnehmenden Anregungen für eine bessere Planung und Praxis für zukünftige Formate mit. Danke an dieser Stelle an alle Personen, die uns mit ihrem kritischen Feedback wichtige Hinweise gegeben haben.

Falls Sie eines Ihrer Formate auf Diskriminierungsrisiken prüfen möchten, senden Sie gern Ihre Anfrage an fachstelle.doke@bqn-berlin.de.

Wir freuen uns mit Ihnen gemeinsam Fehler zu identifizieren, aus diesen zu lernen und gute Praxis zu entwickeln.

 

Ihr Fachstelle DOKE

Digitaler Workshop: „Diskriminierung verhindern – Wertschätzung fördern: Wege zu einem wertschätzenden Miteinander

Mit Inkrafttreten des LADG sind Institutionen des Landes Berlin aufgefordert auf die Verhinderung und Beseitigung jeder Form von Diskriminierung sowie die Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt hinzuwirken. Voraussetzung hierfür ist das Erkennen von Diskriminierungsrisiken in den organisationsinternen Strukturen, Verfahren und Prozessen. Dieser digitale Workshop nimmt verschiedene Anlässe in Organisationen unter die Lupe, die Diskriminierungsrisiken bergen und bei der Gestaltung eines wertschätzenden Miteinanders wesentlich. Dazu gehören die Themen Teamkultur, Führungspraktiken, Arbeitsplatz- und Arbeitsbedingungen sowie Meeting-Strukturen.

Der Workshop richtet sich an Personen, die sich für Antidiskriminierung und Diversity in ihren Organisationen interessieren, z.B. Multiplikator*innen für Diversity-Prozesse, Diversity Ansprechpersonen, Führungskräfte, Personaler*innen, Beschäftigtenvertretungen, AGG- und LADG Beschwerdestellen.
Für diesen Workshop wird Basiswissen zu Diversity vorausgesetzt.

  • Wann: 07.12.2023, von 10:00 bis 12:30 Uhr

Diskriminierungskritische Verwaltung jetzt. FESTIVAL der Reflektion – Inspiration – Aktion

Mit dieser Veranstaltung möchten wir einen Raum schaffen, in dem Menschen, die in der Verwaltung arbeiten, Wissen und Kompetenzen ausbauen, neue Perspektiven erlangen – und sich vor allem miteinander austauschen und vernetzen können. Auf dem Programm stehen verschiedene Workshops, Impulse und Austauschrunden im Kontext diskriminierungskritischer Organisationsentwicklung.

  • Wann: 22.11.23, von 14:00 bis 19:00 Uhr

Workshop: Warum wir nicht alle gleich sind und wie wir zu mehr Chancengleichheit beitragen können

Empowerment ist eine von vielen Maßnahmen, die strukturellen Benachteiligungen in Organisationen entgegenwirken kann. Leider bleibt sie in Prozessen der diskriminierungskritischen Organisations- und Kompetenzentwicklung meist unberücksichtigt. Gleichzeitig kann die Initiierung und Umsetzung von Diversity-Vorhaben durch Berücksichtigung von Empowerment ganzheitlicher und nachhaltiger erfolgen. Dieser Workshop geht folgenden Fragen nach: Was heißt Empowerment? Warum ist Empowerment notwendig? Wie kann Empowerment in Diversity-Vorhaben berücksichtigt und gefördert werden? Welche Rolle können Multiplikator*innen für Diversity-Prozesse in diesem Zusammenhang einnehmen? Insbesondere, wie können sie sicherstellen, dass die Realitäten, Bedürfnisse und Expertise von Personen, die Diskriminierungserfahrungen machen in den Prozess einfließen? Welches spezifische Wissen und welche Kompetenzen braucht es dazu?

Der Workshop richtet sich an Multiplikator*innen für Diversity-Prozesse, u.a. Führungskräfte, Diversity-Ansprechpersonen, Diversity-Beauftragte, Beschäftigtenvertretungen sowie Mitarbeitende von AGG- und LADG-Beschwerdestellen.

  • Wann: 19.10.2023, von 09:30 bis 13:30

Einführung in Antidiskriminierungs-Beschwerdestrukturen

Teilnehmende erfahren, wie Beschwerdestellen effektiv in Organisationen verankert werden können. Für den Praxiseinblick nutzen wir AGG- Fallbeispiele und interaktive Austausche, um häufige Problemlagen zu analysieren und gemeinsam Lösungswege zu erarbeiten. Wir reflektieren auch die Rolle von Beschwerdestellen, um Chancen und Grenzen zu erkennen. Dieser Workshop richtet sich ausschließlich an Mitarbeitende von AGG- und LADG-Beschwerdestellen.

  • Wann: 13.10.2023, von 09:30 bis 13:30

Interview zum neuen Bereich AD-Beschwerdestrukturen

Wir haben in unserer Fachstelle DOKE einen neuen Bereich eingerichtet, der sich ausschließlich mit dem Thema Antidiskriminierungs-Beschwerdestrukturen befasst. Hierbei beraten wir Behörden, landeseigene Betriebe, Gerichte, Schulen und weitere nichtrechtsfähige Anstalten des Landes Berlin zum diskriminierungssensiblen Aufbau einer internen Beschwerdeinfrastruktur – unter anderem mit Blick auf die gesetzlichen Vorgaben von AGG, LADG und den einschlägigen Rahmendienstvereinbarungen. Doch was bedeutet das konkret? Imke Behrends, die als Volljuristin seit Anfang dieses Jahres im DOKE-Team diesen Bereich aufbaut und leitet, hat dazu ein paar Fragen beantwortet.

Was umfasst der neue Beratungsschwerpunkt AD-Beschwerdestrukturen?

Es handelt sich einerseits um den Aufbau von gesetzlich vorgeschriebenen Antidiskriminierungs-Beschwerdestrukturen im Allgemeinen – also solche, die nach dem AGG und LADG vorgegeben sind. Andererseits geht es aber auch darum, wie solche Beschwerdestrukturen innerhalb einer Organisation mit schon anderen vorhandenen Stellen interagieren oder diese ergänzen. Außerdem liegt ein Fokus darauf, auch außerhalb des rechtlichen Rahmens einen diskriminierungskritischen Blick auf die eigenen Beschwerdestrukturen zu werfen.

Warum ergänzt AD-Beschwerdestrukturen das bisherige Angebot der Fachstelle DOKE?

Rechtlich besteht die Verpflichtung zur Implementierung von AGG-Beschwerdestellen bereits seit 2006 und LADG-Beschwerdestellen sind seit der Berliner Rahmendienstvereinbarung von 2020 verpflichtend. Viele Institutionen haben dies entweder nicht oder zumindest nicht sehr ausdifferenziert umgesetzt, was gerade beim AGG auch an lange unzureichenden gesetzlichen Vorgaben gelegen hat, zumal keine unmittelbaren Sanktionen bei Nichteinrichtung vorgesehen sind. Die Fachstelle DOKE berät bereits seit 2021 Behörden zur Umsetzung von Vorhaben auf Grundlage des Landesantidiskriminierungsgesetzes und des Diversity Landesprogramms mit dem Ziel Diskriminierungsgefährdungen in Verwaltungsprozessen und -strukturen abzubauen. Es lag nahe, diese Arbeit mit einem weiteren Beratungsschwerpunkt zu Beschwerdestrukturen in Verwaltungen zu ergänzen.

Was gibt es in diesem Rahmen für Formate?

Bei den Formaten stellen wir uns ganz auf die Bedarfe der Organisationen ein: So können wir Workshops oder diskriminierungskritische Lektorate, also Sensitivity Readings, durchführen, Best Practice vorstellen sowie fachliche Inputs, kurze Austausche oder spezifische Situationsanalysen anbieten.

Wie können sich Bedarfslagen der unterschiedlichen Institutionen unterscheiden?

Es kann bei den einzelnen Institutionen Unterschiede geben, je nachdem ob beziehungsweise auf welche Weise bereits Beschwerdestrukturen vorhanden sind und gelebt werden. In diesem Sinne kann es sowohl um die Unterstützung beim Aufbau und der Bekanntmachung der Beschwerdestelle gehen als auch darum, bei bereits bestehenden Strukturen den Zugang für Personen niedrigschwelliger zu gestalten sowie die Anerkennung und Sichtbarkeit dieser Beschwerdestellen in der jeweiligen Institution zu erhöhen. Wir widmen uns zudem Fragen, die sich nicht primär um die gesetzlich vorgeschriebene Beschwerdestelle drehen, zum Beispiel wie etwa gleichzeitig eine gute Beratungsstruktur angeboten werden kann: Es sind also viele Beratungsthemen möglich, so etwa dazu, wie Mitarbeiter*innen von Beschwerdestellen damit umgehen können, wenn sie bei der Sachverhaltsaufklärung auf Widerstände innerhalb ihrer Organisation treffen.

Was ändert sich für Betroffene von Diskriminierung durch die Einrichtung von Beschwerdestellen?

Über das damit zusammenhängende formalisierte Verfahren werden die Arbeitgebenden in die Pflicht genommen, auf eine Diskriminierungserfahrung zu reagieren. Zudem trägt es dazu bei, dass sich im Rahmen der Organisationsentwicklung die komplette Institution mit dem Thema Diskriminierung auseinandersetzen muss und vor allem auch die Arbeitgeber*innen Verantwortung dafür übernehmen müssen, Diskriminierungen in ihrer Organisation etwas entgegenzusetzen und geeignete Maßnahmen einzuleiten. Gleichzeitig ist es aber auch wichtig, hier die Grenzen der Arbeit von Beschwerdestellen transparent zu machen, da es sich eben um eine organisationsinterne Stelle handelt. Gerade hier ist eine offene Kommunikation gegenüber den Mitarbeitenden wichtig, zu der wir auch gerne beraten.

Du bist Anfang des Jahres als Volljuristin zu der Fachstelle DOKE gestoßen, um diesen neuen Beratungsschwerpunkt aufzubauen und zu leiten. Worauf freust Du Dich in den kommenden Monaten am meisten?

Da gibt es gleich mehrere Aspekte: Einmal freue ich mich darauf, die Herausforderungen in diesem Feld aus der Praxis gespiegelt zu bekommen sowie die unterschiedlichen Problemlagen und Fragen nicht nur aus einer rechtlichen, sondern gemeinsam im Team aus einer interdisziplinären und diversen Perspektive zu beantworten. Und darüber hinaus freue ich mich auch darauf, zusammen mit den anfragenden Institutionen zielorientiert anhand der Bedarfe der beschwerenden Personen Handlungsspielräume auszuloten und gute Praxen zu entwickeln.

Haben Sie Fragen zu unserem neuen Beratungsschwerpunkt? Dann kontaktieren Sie uns gerne unter fachstelle.doke@bqn-berlin.de.