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Neuigkeit
9. September 2025

Neutralität in der Verwaltung: Auftrag zur Gerechtigkeit

Neutralität in der Verwaltung wird häufig als politische Distanz oder Schweigen verstanden. Doch in Zeiten politischer Instabilität, gesellschaftlicher Polarisierung und eines spürbaren Rechtsrucks ist diese Sichtweise nicht nur unzureichend, sie kann sogar schädlich sein. Wenn Neutralität bedeutet, Machtverhältnisse nicht zu benennen und Diskriminierung und die Vielfalt der Gesellschaft unsichtbar bleiben zu lassen, erfüllt sie nicht den Auftrag der Verwaltung, für alle Menschen da zu sein.

Neutralität bedeutet Verantwortung – nicht Schweigen

Beamt*innen sind nach § 60 Abs. 2 Bundesbeamtengesetz (BBG) und § 33 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) verpflichtet, bei politischer Betätigung „diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergeben“.

Der häufig bemühte Begriff der „politischen Neutralität“ wird im Kontext von Verwaltung oft missverstanden und teilweise sogar als Kampfbegriff instrumentalisiert. Aus juristischer Perspektive ist klar: Eine allgemeine politische Neutralitätspflicht der Verwaltung existiert nicht. Laut Dr. Tim Wihl, Wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Global Justice Clinic der Universität Erfurt, kennt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zwei eng umrissene Bereiche: Die parteipolitische Neutralität – insbesondere im Vorfeld von Wahlen – sowie die weltanschaulich-religiöse Neutralität des Staates.

Darüber hinaus gilt für Verwaltung kein Schweigen, sondern ein aktiver Auftrag: Die Verfassung zu wahren und Grundrechte zu schützen. Gesetze wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG), das Partizipations- und Integrationsgesetz (PartMigG), das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) oder das Landesgesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (LGBG) konkretisieren diesen Auftrag. Besonders das LADG zeigt, welche Verantwortung Verwaltung trägt: Es schützt eine Vielzahl von Diskriminierungsmerkmalen, richtet den Blick explizit auf Verwaltungshandeln, stärkt die Rechtsdurchsetzung etwa durch verlängerte Fristen und die Möglichkeit der Verbandsklage – und verpflichtet darüber hinaus zu strukturellen Maßnahmen unter „Förderung der Wertschätzung von Vielfalt”.

Neutralität bedeutet in diesem Sinne nicht, keine Haltung zu zeigen und gesellschaftliche Ungleichheiten zu ignorieren. Im Gegenteil: Verwaltung ist dazu verpflichtet, parteipolitisch unabhängig zu handeln und gleichzeitig entschieden für Demokratie, Antidiskriminierung und Grundrechte einzutreten. Verantwortung übernehmen heißt daher, Strukturen kritisch zu hinterfragen und aktiv an einer Verwaltung mitzuwirken, die allen Menschen gerecht wird.

Die Perspektive von BQN – Zentrum für Diversitätskompetenz

Als BQN stehen wir seit fast 20 Jahren in engem Austausch mit Mitarbeitenden im öffentlichen Dienst in Berlin und bundesweit. In unserer Beratungsarbeit erleben wir täglich, wie groß die Unsicherheit beim Thema Neutralität ist. Viele fragen sich: Bedeutet Neutralität, keine Meinung zu haben? Heißt Neutralität, sich zurückzuhalten, auch wenn es darum geht, Diskriminierung aktiv entgegenzuwirken? Wie weit darf ich gehen und wer stärkt mir dabei den Rücken?

Diese Unsicherheiten nehmen wir ernst. Denn in einer Zeit, in der demokratische Werte zunehmend unter Druck geraten, rechte Angriffe auf Institutionen zunehmen und Diskriminierung sich verschärft, braucht es klare Orientierung. Drei zentrale Fragen stehen dabei im Mittelpunkt:

  • Wie kann Neutralität demokratische Werte widerspiegeln?
  • Wie können Mitarbeitende Diskriminierung abbauen, ohne ihre Neutralitätspflicht zu verletzen?
  • Welche Kompetenzen, Netzwerke und Strukturen helfen dabei, sicher und handlungsfähig zu bleiben?

Deutlich ist: Neutralität darf nicht mit Passivität verwechselt werden. Aus BQN-Sicht ist Neutralität ein hoch ambivalenter Begriff. Unsere Beratung ist nicht neutral, sondern bewusst positioniert und machtkritisch. Ziel ist es, diskriminierungskritische Prozesse zu unterstützen und Strukturen so zu verändern, dass sie für alle zugänglich sind. Wir bringen diese Perspektive ein und entwickeln gemeinsam mit Verwaltung und Mitarbeitenden Wege, wie Neutralität als aktive Verantwortung verstanden und gelebt werden kann.

Unser Ziel ist es, Verwaltungsmitarbeitende darin zu bestärken, Haltung zu zeigen, Verantwortung zu übernehmen und die Werte zu verteidigen, auf denen unsere Demokratie beruht: Menschenrechte, Chancengerechtigkeit und Antidiskriminierung.


Das Thema Neutralität haben wir bereits im Rahmen der DOKE-Netzwerkveranstaltung „Diskriminierungskritische Verwaltung Jetzt! Haltung zeigen – Praxis stärken – Veränderung gestalten” in einer Podiumsdiskussion aufgegriffen. Gemeinsam mit den Abgeordneten Elif Eralp (MdA, Die Linke), Orkan Özdemir (MdA, SPD), Sebastian Walter (MdA, Bündnis 90/Die Grünen) sowie Dr. Tim Wihl (Universität Erfurt), Eren Ünsal (Leitung der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung) und Marta Gębala (Geschäftsführung von BQN – Zentrum für Diversitätskompetenz) haben wir diskutiert, wie Neutralität im öffentlichen Dienst diskriminierungskritisch gestaltet und demokratisch verantwortungsvoll umgesetzt werden kann. Das gesamte Panel können Sie im Video unten sehen. Ein Transkript ist erhältlich.